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Liquidität sichern mit dem neuen pauschalen Verlustrücktrag
Das BMF hat ein Schreiben veröffentlicht, das zum Ziel hat, Ihnen als Unternehmer kurzfristig Liquidität verfügbar zu machen. Dazu können Sie Verluste, die Sie für das Jahr 2020 erwarten, jetzt schon pauschal mit Steuervorauszahlungen für das Jahr 2019 verrechnen.