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Grundsteuerreform
Alle Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung sind in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 verpflichtet, eine elektronische „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ für jedes Grundstück bei ihrem Finanzamt einzureichen.
Das Zeitfenster für die Erstellung der Steuererklärung ist leider sehr kurz.
Gerne werden wir für Sie, in gewohnter Weise, auch diese Steuererklärung erstellen. Hierzu möchten wir Sie bitten, sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen.
Detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie in unserem Downloadbereich unter -> Service -> Downloads.