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Hilfen für Zahnärzte und Therapeuten
Therapeuten, Zahnärzte und besondere Rehaeinrichtungen, die coronabedingt einbrechende Patientenzahlen verzeichnen, erhalten Unterstützung durch einen finanziellen Schutzschirm.
Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten erhalten 40% der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss.
Zahnärzte bekommen zunächst 90% der Vergütung aus dem letzten Jahr.
Es handelt sich um eine Liquiditätshilfe, die zurückzuzahlen ist!
Die Regelungen treten mit dem 5. Mai 2020 in Kraft.