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07-05-2020 08:00
Zahlungen für Mitarbeiter im Homeoffice
Diese Kosten können Sie steuerfrei erstatten:
- Die Einrichtung des Homeoffice mit Datenverarbeitungsgeräten/VPN-Zugängen, solange diese in Ihrem Eigentum bleiben.
- Wichtig | Übereignen Sie den Laptop oder PC Ihrem Mitarbeiter, können Sie den geldwerten Vorteil mit 25 Prozent pauschal versteuern.
- Die Übernahme der Kosten des privaten Telefon-/ Internetanschlusses zu 20 Prozent der Rechnungssumme, maximal 20 Euro im Monat (§ 3 Nr. 50 EStG).
- Die Übernahme von nachgewiesenen dienstlichen Telefonaten.
- Die Einrichtung des Homeoffice mit Möbeln oder anderen Gegenständen, solange diese in Ihrem Eigentum bleiben.
- Die Übernahme nachgewiesener Betriebskosten z. B. durch Einzelabrechnung mit gesondertem Stromzähler.