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Kfz-Steuer: Prüfen Sie Bescheide für kleine Lieferwagen

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Unternehmern, Kfz-Steuerbescheide zu prüfen, die vom Zoll für kleine Nutzfahrzeuge verschickt werden. Durch einen automatischen Abgleich mit den Angaben der Straßenverkehrsbehörden kann es passieren, dass bisher als Lkw eingestufte Kfz fälschlicherweise als Pkw eingestuft werden und deshalb eine deutliche höhere Kfz-Steuer entsteht.

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BFH-Rechtsprechung: Legen eines Hauswasseranschlusses ist umsatzsteuerlich generell begünstigt

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als Lieferung von Wasser im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG zu beurteilen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das auch das Wasser liefert. Die Leistung ist, egal von wem sie erbracht wird, generell nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu besteuern (Urteil vom 07.02.2018, Az. XI R 17/17).

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BFH-Rechtsprechung: Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug reicht es aus, wenn der leistende Unternehmer in der Rechnung eine reine Briefkastenanschrift ausweist. Er muss jedoch im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nachweislich an dieser Anschrift erreichbar gewesen sein (Urteil vom 05.12.2018, Az. XI R 22/14).

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