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Hilfen für Zahnärzte und Therapeuten
Therapeuten, Zahnärzte und besondere Rehaeinrichtungen, die coronabedingt einbrechende Patientenzahlen verzeichnen, erhalten Unterstützung durch einen finanziellen Schutzschirm.
Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten erhalten 40% der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss.
Zahnärzte bekommen zunächst 90% der Vergütung aus dem letzten Jahr.
Es handelt sich um eine Liquiditätshilfe, die zurückzuzahlen ist!
Die Regelungen treten mit dem 5. Mai 2020 in Kraft.
KUG für Vertragsärzte
Die Bundesagentur für Arbeit hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen auch Vertragsarzttpraxen Kurzarbeitergeld in Anspruch können.
Hinzuverdienstgrenze wurde erhöht
Für das Jahr 2020 findet eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersren-ten von 6.300 Euro auf 44.590 Euro statt. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 44.590 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2021 gelten wieder die bisherigen Grenzen.